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21. Februar 2024Ad-hoc-Mitteilungen

Ad-hoc-Mitteilung nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Ad-hoc-Mitteilung nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

 

Tion Renewables AG: Erhöhung der Squeeze-out-Barabfindung von EUR 29,19 auf EUR 30,33 je Aktie der Tion Renewables AG

 

Grünwald, 21. Februar 2024. Wie von der Tion Renewables AG am 11. Januar 2024 durch Ad-hoc-Mitteilung bekannt gemacht, hat die Boè AcquiCo GmbH (damals noch firmierend unter: Hopper BidCo GmbH), eine indirekt von EQT Active Core Infrastructure SCSp gehaltene Erwerbsgesellschaft, die Tion Renewables AG am selben Tag darüber informiert, dass sie die Barabfindung für den beabsichtigten Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß §§ 327a ff. AktG auf EUR 29,19 je Aktie der Tion Renewables AG festgelegt hatte.

Die Boè AcquiCo GmbH hat dem Vorstand der Tion Renewables AG heute mitgeteilt, dass sie sich entschlossen hat, die Barabfindung von EUR 29,19 auf EUR 30,33 je Aktie der Tion Renewables AG zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund wird der Vorstand der Tion Renewables AG seinen Beschlussvorschlag zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Boè AcquiCo GmbH an die außerordentliche Hauptversammlung der Tion Renewables AG am 22. Februar 2024 entsprechend anpassen.

 

Grünwald, 21. Februar 2024
Tion Renewables AG
Der Vorstand

 

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