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8. November 2021Ad-hoc-Mitteilungen

Pacifico Renewables Yield AG: Pacifico Renewables Yield AG trifft Vorbereitungen für eine Kapitalerhöhung

Grünwald (8.11.2021/07:40) – Die Pacifico Renewables Yield AG (die „Gesellschaft“, ISIN: DE000A2YN371, Börse Düsseldorf: PRY) bereitet derzeit eine Kapitalerhöhung um bis zu 10 % unter Ausschluss des Bezugsrechts vor, sowie zusätzlich, vorbehaltlich einer sehr starken Investorennachfrage, ein mögliches Bezugsangebot auf Grundlage eines Wertpapierinformationsblattes aus dem genehmigten Kapital 2021 der Gesellschaft. Die Gesellschaft wird von einem Bankenkonsortium beraten, um in den kommenden Tagen Gespräche mit potenziellen Investoren zu arrangieren und durchzuführen. Der Mehrheitsaktionär der Gesellschaft, die Pelion Green Future Alpha GmbH, beabsichtigt, die geplante Kapitalerhöhung mit einem erheblichen Betrag zu unterstützen. Vorbehaltlich der Marktbedingungen erwägt die Gesellschaft die Aufnahme von Kapital zur Finanzierung des Kaufpreises der bereits angekündigten Akquisition von drei polnischen Windparks mit einer Gesamtleistung von 51,8 MW, zur Finanzierung weiterer opportunistischer Akquisitionen und zur teilweisen Refinanzierung der bestehenden revolvierenden Kreditlinie der Gesellschaft. Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben noch keine Entscheidung über die Höhe, die Struktur und den Zeitpunkt einer potenziellen Kapitalerhöhung getroffen.

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Investor Relations und Presseanfragen

info@pacifico-renewables.com

 

Rechtlicher Hinweis

Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Japan oder Australien oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Pacifico Renewables Yield AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften dar. Weder diese Veröffentlichung noch ihr Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zugrunde gelegt werden. Ein öffentliches Angebot würde ausschließlich durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden Wertpapierinformationsblatts erfolgen. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich öffentlich angebotener Wertpapiere der Pacifico Renewables Yield AG sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierinformationsblatts erfolgen. Das Wertpapierinformationsblatt würde unverzüglich nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht werden und wäre auf der Webseite der Pacifico Renewables Yield AG (tion.hfdev.uk) kostenfrei erhältlich.

Sollte kein öffentliches Angebot gemacht werden, sind die Wertpapiere nicht dazu bestimmt, einem Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten ihm auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person, bei der es sich um eine (oder mehrere) der folgenden Personen handelt: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Nr. 11 der Richtlinie 2014/65/EU in der jeweils gültigen Fassung („MiFID II“); (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Nr. 10 der MiFID II gelten würde; oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 (in der jeweils gültigen Fassung) (die Prospektverordnung“) und der Prospektverordnung, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des Rechts des Vereinigten Königreichs ist. Folglich würde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 in der jeweils gültigen Fassung (die PRIIPs-Verordnung“) oder ein UK PRIIPs-Basisinformationsdokument (KID) für das Angebot oder den Verkauf der Wertpapiere oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich erforderlich ist, und daher wäre das Angebot oder der Verkauf der Wertpapiere oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich rechtswidrig.

Die vorbezeichneten Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act von 1933 in seiner derzeit gültigen Fassung (der “Securities Act”) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem Securities Act besteht.

Im Vereinigten Königreich richtet sich eine eventuelle Platzierung der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere nur an (i) Personen, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die “Order”) fallen oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2) (a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc. (solche Personen zusammen, die “Relevanten Personen”)). Auf diese Veröffentlichung dürfen andere Personen als Relevante Personen nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht im Vereinigten Königreich ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums außerhalb Deutschlands würde sich eine Platzierung der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne des Artikel 2 lit. e) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (Prospektverordnung) richten.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.

Diese Veröffentlichung stellt keine Empfehlung für eine Investition in Aktien der Gesellschaft dar. Investoren sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung der Aktien der Gesellschaft für die betroffene Person konsultieren.

Diese Pressemitteilung kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Ansichten und Prognosen in Bezug auf die künftige Geschäftslage, Ertragslage und Ergebnisse der Pacifico Renewables Yield AG enthalten (“zukunftsgerichtete Aussagen”). Zukunftsgerichtete Aussagen sind an Begriffen wie “glauben”, “schätzen”, “antizipieren”, “erwarten”, “beabsichtigen”, “werden”, oder “sollen” sowie ihrer Negierung und ähnlichen Varianten oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen sämtliche Sachverhalte, die nicht auf historischen Fakten basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Meinungen, Prognosen und Annahmen des Vorstands der Pacifico Renewables Yield AG und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken sowie Ungewissheiten, weshalb die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Ereignisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen und Ereignissen abweichen können. Hierin enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen und Ergebnisse verstanden werden und sind nicht notwendigerweise zuverlässige Indikatoren dafür, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen besitzen nur am Tag dieser Veröffentlichung Gültigkeit. Die Pacifico Renewables Yield AG wird die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen unter Berücksichtigung späterer Ereignisse und Umstände weder aktualisieren, noch spätere Ereignisse oder Umstände reflektieren oder Ungenauigkeiten, die sich nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aufgrund sonstiger Umstände ergeben, korrigieren, und die Gesellschaft übernimmt hierzu auch keine entsprechende Verpflichtung. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung in irgendeiner Weise dafür, dass die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder Vermutungen eintreten werden.